Algorithmische Entscheidungen: Rechenschaftspflicht ist besser als Information
Sowohl staatliche als auch private Einrichtungen und Unternehmungen stützen ihre Entscheidungen mehr und mehr auf Algorithmen. Selbst wenn ausschliesslich auf der Grundlage automatisierter Abläufe getroffene Entscheidungen von der Wissenschaft noch nicht bestätigte Risiken in sich bergen, deuten jüngste Untersuchungen darauf hin, dass damit gewisse Diskriminierungen einhergehen könnten. Das mit der Revision des Datenschutzgesetzes verfolgte Ziel weist auf solche möglichen negativen Folgen hin. Jedoch stellen weder die vorgesehene Lösung, welche mehr Transparenz in der Anwendung von Algorithmen fordert, noch der Rückgriff auf die im ZGB verankerten Persönlichkeitsrechte zum Schutze von Personen, die von einer automatisierten Entscheidung betroffen sind, ein geeignetes Instrument zur Verhinderung einer möglichen Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen dar. Der vorsorgliche Schutz betroffener Personen sowie die – speziell geregelte – Verantwortung der Entscheidungsträger sind zwei Vorschläge, die der Autor zur Überlegung empfehlt.