Conditio sine qua non im Arzthaftungsrecht?
Ein Patient erleidet während einer Hüftprothesenoperation eine Thrombose und beklagt postoperativ erhebliche Schmerzen. Im Arzthaftungsprozess stellt sich ihm eine dreifache Beweishürde: Er hat zu beweisen, dass dem Arzt ein vorwerfbarer Behandlungsfehler unterlaufen ist. Weiter ist von ihm nachzuweisen, dass er einen Schaden erlitten hat und ausserdem, dass die (Vertrags-)Pflichtverletzung
des Arztes mindestens teilursächlich zum Schaden geführt hat. Letztgenanntes ist die Frage nach der Kausalität. Dieser Rechtsbegriff vermag nicht ohne medizinische Beurteilung auszukommen. Gefragt wird nach der Conditio-sine-qua-non-Regel. Der Beitrag zeigt, dass von ihr, obwohl beweisrechtlich untauglich, im Beweisverfahren alles abhängt.