Obliegenheiten: Alte und neue Abgrenzungs- und Anwendungsfragen
Die VVG-Teilrevision, die vor der Schlussabstimmung steht, brächte auch eine Novellierung des Obliegenheitsrechts mit sich. Nach Ansicht des Autors sind die Neuerungen auf den ersten Blick wenig revolutionär. Er sieht Änderungen zugunsten und zulasten von Versicherungsnehmern und Versicherern und diskutiert, ob der Gesetzgeber mit der Teilrevision die Anspruchsverwirkung als mögliche (und in der Praxis häufige) Rechtsfolge von Obliegenheitsverletzungen abgeschafft habe, was eine wesentliche Neuerung wäre. Ferner werden die durch den neuen Gesetzestext geschaffenen Unklarheiten bei der Abgrenzung von schadenpräventiven und -nachgelagerten Obliegenheiten näher beleuchtet und kommentiert.