HAVE 2/2020

Obliegenheiten: Alte und neue Abgrenzungs- und Anwendungsfragen

Pascal Grolimund, Seite 125

Die VVG-Teilrevision, die vor der Schlussabstimmung steht, brächte auch eine Novellierung des Obliegenheitsrechts mit sich. Nach Ansicht des Autors sind die Neuerungen auf den ersten Blick wenig revolutionär. Er sieht Änderungen zugunsten und zulasten von Versicherungsnehmern und Versicherern und diskutiert, ob der Gesetzgeber mit der Teilrevision die Anspruchsverwirkung als mögliche (und in der Praxis häufige) Rechtsfolge von Obliegenheitsverletzungen abgeschafft habe, was eine wesentliche Neuerung wäre. Ferner werden die durch den neuen Gesetzestext geschaffenen Unklarheiten bei der Abgrenzung von schadenpräventiven und -nachgelagerten Obliegenheiten näher beleuchtet und kommentiert.

Berufliche Vorsorge und Gleichstellung der Geschlechter: Stand und Perspektiven (Teil 2)

Stéphanie Perrenoud, Seite 131

Die Gleichstellung der Geschlechter ist in der betrieblichen Altersvorsorge, wo die Kluft zwischen den Altersrenten von Männern und Frauen bis zu 63% beträgt, noch nicht angekommen. Der Beitrag stellt die Ungleichbehandlung in der zweiten Säule dar (II.) und diskutiert deren Ursachen (III.). Das Modell des vollzeitbeschäftigten, ununterbrochen berufstätigen männlichen Arbeitnehmers, das sich aus der traditionellen Rollenverteilung zwischen den Ehepartnern nach dem alten Eherecht ergibt und auf dessen Grundlage einst die Sozialversicherung konzipiert wurde, erklärt weitgehend die Benachteiligung, unter denen die Frauen leiden. Teilzeitarbeit und Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn, die den Karriereweg einer Frau kennzeichnen, wenn sie heiratet und/oder Mutter wird, haben dabei den Effekt, dass Frauen geringere Leistungen erhalten. Im letzten Teil der Abhandlung werden Wege zu mehr Sicherheit und Gleichheit aufgezeigt (IV.).

Gutachten im Sozialversicherungsrecht

Ueli Kieser, Seite 146

Gutachten haben im Sozialversicherungsrecht einen zentralen Stellenwert. Bisher regelte das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) das Gutachten in Art. 44 nur knapp und lückenhaft. National- und Ständerat haben sich in jüngster Zeit intensiv mit einer neuen, umfassenden Regelung der Gutachten beschäftigt und Art. 44 ATSG entscheidend erweitert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehung und die Tragweite der neuen Regelung. Die neue Gesetzesbestimmung wird den Prozess der Gutachtenserstellung entscheidend verändern.

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