HAVE 1/2019

Apps, Algorithmen und Roboter in der Medizin: Haftungsrechtliche Herausforderungen

Corinne Widmer Lüchinger, Seite 3

Medizinische Innovationen spielen sich zunehmend im Bereich der Robotik und der künstlichen Intelligenz ab. Zu denken ist etwa an den da Vinci-Roboter, der in der Urologie zum Einsatz kommt, an Software, die bei der Diagnosestellung oder derAuswertung von MRI-Befunden unterstützen soll, aber auch an medizinische Applikationen, die von jedermann auf das Smartphone heruntergeladen und ohne Beizug eines Arztes angewendet werden können, z.B. Apps zur Früherkennung von Hautkrebs. Der folgende Beitrag befasst sich mit den haftungsrechtlichen Implikationen, wenn Roboter, Algorithmen und Apps bei der Diagnose und Behandlung einbezogen werden. Erörtert werden insbesondere Inhalt und Umfang der ärztlichen Sorgfaltspflichten beim Einsatz solcher Technologien, ferner die Besonderheiten bei medizinischen Apps, die ausserhalb eines Arzt-Patienten-Verhältnisses eingesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Beweislastverteilung. Am Rande wird auch auf das Produktehaftpflichtrecht eingegangen.

Ungleiche Prämien aufgrund von Nationalität, Alter und Geschlecht in der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung – ein Diskriminierungsproblem?

Kurt Pärli/Luca Vecchi/Camill Oberhausser, Seite 16

Die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung wird von privaten Versicherern angeboten. Angebote für den Versicherungsschutz sind bei den meisten Versicherern auch via Internet erhältlich. Bei einer Untersuchung der Tarife bei den verschiedenen Versicherern zeigt sich, dass die Prämien bei im Übrigen gleichen Bedingungen je nach Geschlecht, Alter und/oder Nationalität unterschiedlich sind. In rechtlicher Hinsicht fragt sich, wie weit solche Differenzen vor dem Hintergrund völker- und verfassungsrechtlicher Diskriminierungsverbote zulässig sind bzw. wie sich die Diskriminierungsverbote zur ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Vertragsfreiheit verhalten. Vorgeschlagen wird, dass die Versicherer aus Gründen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit verpflichtet werden sollen, die Grundlagen für Prämiendifferenzen aufgrund der Merkmale Alter, Geschlecht und Nationalität offenzulegen. Die laufende VVG-Revision würde dazu Gelegenheit bieten.

Zur geplanten VAG-Revision

Stephan Fuhrer, Seite 31

Im Versicherungsaufsichtsrecht sollen wichtige Stellschrauben neu justiert werden. Die einzelnen Themen wurden in den letzten Jahren durch verschiedene Arbeitsgruppen vorbereitet. Nun liegt mit der Vernehmlassungsvorlage das gebündelte Gesamtprojekt vor. Eine erste Auslegeordnung soll aufzeigen, wohin die Reise zumindest nach dem Willen des Bundesrates gehen soll und wie sich das Projekt in die anderen laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekte im Versicherungs- und Finanzmarktrecht einreiht.

Wann ist der Untersuchungsgrundsatz im Sozialversicherungsverfahren der Invalidenversicherung verletzt?

Marco Weiss, Seite 41

Der Untersuchungsgrundsatz bildet die zentrale Prozessmaxime innerhalb des Sozialversicherungsverfahrens. Jedes Jahr fällen die kantonalen Versicherungsgerichte bzw. das Bundesverwaltungsgericht unzählige Entscheide, in denen diese eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes annehmen und das Verfahren zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Vorinstanz zurückweisen. Dieser Beitrag geht primär der Frage nach, ab wann die Gerichtspraxis im Sozialversicherungsverfahren der Invalidenversicherung eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes annimmt und wann nicht.

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