Gedanken zum haftpflichtrechtlichen Invalideneinkommen
In der vorliegenden Abhandlung werden die Unterschiede zwischen dem sozialversicherungsrechtlichen und dem haftpflichtrechtlich relevanten tatsachlichen Arbeitsmarkt anhand der aktuellen Rechtsprechung und neuester Studien aufgezeigt. Der haftpflichtrechtlich relevante Erwerbsunfähigkeitsgrad unterscheidet sich erheblich vom sozialversicherungsrechtlichen Invaliditätsgrad. Die Leistungsfestsetzung im Sozialversicherungsrecht erfolgt auf der Basis einer «idealisierten Welt» und nicht auf den für das Haftpflichtrecht relevanten tatsachlichen Gegebenheiten. In einem Exkurs folgen Anmerkungen zur Frage, inwieweit ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten im Haftpflichtrecht verwertbar ist. Sodann werden die wichtigsten Schadenminderungs- und beruflichen Massnahmen aufgezeigt und kritisch beleuchtet. Schliesslich erfolgen Thesen, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung eines (haftpflichtrechtlichen) hypothetischen Einkommens nicht mehr zulässig erscheint und von der Vermutung der wirtschaftlichen Nichtverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ausgegangen werden sollte.