Das neue Stauanlagengesetz – Quo vadis?
Sollte die Mauer einer Stauanlage brechen, käme es zu enormen Personen- und Sachschäden. Auch wenn sich dieses Horrorszenario in der Schweiz seit mehr als 120 Jahren nicht mehr ereignet hat, darf das enorme Gefahrenpotenzial von Stauanlagen nicht unterschätzt werden. Der Beitrag beschreibt das neue Stauanlagengesetz (StAG), wobei insbesondere ein Augenmerk auf die Haftung gelegt wird. Ein Vergleich mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) soll zudem Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Haftungsmodalitäten der beiden Gesetze aufzeigen.