Die Begünstigung in der Lebensversicherung
Mit der Begünstigung in der Lebensversicherung können gesetzliche Erben oder Dritte auf einfache Weise ausserhalb des Erbrechts bzw. des Nachlasses begünstigt werden. Wie mit der Begünstigung im ehelichen Güterrecht und im Erbrecht im Detail umgegangen werden soll, ist in der Lehre jedoch ein stark diskutiertes Thema. Bloch sagte einst, dass kein Rechtsgebiet so lückenhaft geregelt worden sei, wie die Begünstigung in der Lebensversicherung. Mittlerweile hat sich zwar eine gewisse Praxis eingependelt, trotzdem ist sich die Lehre und Rechtsprechung in einigen Punkten immer noch uneinig und es bietet sich eine erneute Auseinandersetzung mit diesen Fragen an.