Der Nutzungsausfall als Schadensposition
Während der Reparatur einer beschädigten Sache fällt diese für ihre vorgesehene Nutzung aus. In der Schweiz ist der Nutzungsausfall als Schadensposition nicht gesetzlich verankert. Auch im Rahmen der (eingestellten) Arbeiten in Zusammenhang mit der Revision des Haftpflichtrechts wurde kein gesetzgeberischer Vorschlag erarbeitet. Die Frage, ob und in welchem Umfang der Geschädigte den Ersatz für den Ausfall der Nutzung an der beschädigten Sache verlangen kann, wurde bis heute in der Lehre und Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Die Autorin geht dieser Frage im vorliegenden Beitrag nach und vertritt die Auffassung, dass der Nutzungsausfall einen Vermögensschaden darstellt, der als Folge eines Sachschadens, als ersatzberechtigt zu anerkennen ist.