HAVE 1/2012

Vorprozessuale Anwaltskosten – es führt kein Weg an der Substanziierung vorbei

Markus Borle, Seite 3

Der Autor nimmt das Urteil des Bundesgerichts 4A_127/2011 zum Anlass, der umstrittenen Frage nach den Anforderungen an die Substanziierung von vorprozessualen Anwaltskosten aus der Sicht der Praxis nachzugehen und nimmt dabei den Standpunkt ein, dass der Geschädigte die konkreten tatsächlichen Aufwände seines Rechtsvertreters detailliert darzulegen und zu konkretisieren hat, damit deren Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft werden kann.

Anwendbarkeit der Überwindbarkeitsrechtsprechung im Haftpflichtrecht

Bruno Schatzmann, Seite 12

Schleudertraumen der HWS geben seit BGE 136 V 279 in der Regel nicht mehr Anspruch auf sozialversicherungsrechtliche Invalidenrenten. Nach der Ansicht des Autors muss diese Rechtsprechung sinngemäss ins Haftpflichtrecht übertragen werden und die medizinischen Aspekte der Zumutbarkeit einer Arbeitsleistung sind anhand von objektiven Kriterien zu beurteilen. Die finanzielle Abgeltung einer dauernden Arbeitsunfähigkeit würde weitgehend von der subjektiven Einschätzung der betroffenen Person abhängen, wenn bei nicht objektivierbaren Beschwerden die für eine Arbeitsleistung benötigten psychischen Ressourcen nicht nach einem objektivierten Massstab geprüft werden können.

Bei der Suva «DAP»en Sie in die Falle! Eine Arbeitgeberbefragung wirft neue Fragen auf

Rainer Deecke/Holger Hügel, Seite 22

Die Suva stützt sich bei der Invaliditätsbemessung nicht nur auf die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE), sondern auch auf eine interne Dokumentation von Arbeitsplätzen (DAP). Das Bundesgericht lässt diese Methode unter gewissen Voraussetzungen zu. Die Autoren erachten die bundesgerichtlichen Leitlinien als ungenügend. Sie kritisieren namentlich die fehlende Transparenz, die Repräsentativität, die Korrektheit der Daten, aber auch den Umstand, dass für Suva-Versicherte ein Sonderrecht gelte.

Das kleine Schadenregulierungs-ABC des internationalen Strassenverkehrsunfalls

Patrik Eichenberger, Seite 32

Die Regulierung der zivilrechtlichen Folgen internationaler Strassenverkehrsunfälle setzt einerseits Kenntnis der einschlägigen kollisionsrechtlichen Erlasse voraus, andererseits aber auch eine gewisse Vertrautheit mit den besonderen Abläufen und Institutionen, die bei der Erledigung eine Rolle spielen. Der vorliegende Beitrag schafft hierzu einen ersten Überblick.

Le nouveau CO turc est-il toujours attaché à ses racines suisses ?

Erdem Büyüksagis, Seite 44

Das türkische Parlament hat ein neues Obligationenrecht (Code des obligations, abgekürzt CO) verabschiedet, das am 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Die Revision inspirierte sich teilweise am schweizerischen Vorentwurf für eine Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts, der aber vom Bundesrat schubladisiert wurde. Der Autor gibt einen Überblick über die Bestimmungen zu den Verjährungsfristen im neuen türkischen CO, insbesondere zum Beginn des Verjährungslaufes. Diesbezüglich weicht der türkische CO – basierend auf dem Effektivitätsprinzip – von der schweizerischen Rechtspraxis und auch vom schweizerischen Vorentwurf ab.

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