HAVE 3/2011

W&I-Versicherung - Versicherung von im Unternehmenskaufvertrag gewährten Zusicherungen und Garantien

Thomas M. Mannsdorfer, Seite 213

Zusicherungen und Garantien des Verkäufers, die die Qualität oder Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes bzw. des Zielunternehmens (einschliesslich der verkauften Anteile beim Share Deal) betreffen, bilden regelmässig einen wichtigen Bestandteil des Unternehmenskaufvertrages. Dabei werden allfällige zukünftige Haftungsansprüche des Käufers infolge der Verletzung, Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit von Zusicherungen oder Garantien durch einen Kaufpreisrückbehalt, eine Bankbürgschaft oder -garantie oder, was am Häufigsten vorkommt, durch die Hinterlegung auf einem speziellen Konto (escrow account) abgesichert. Beim Escrow kann der Verkäufer über den hinterlegten Teil des Kaufpreises nicht sofort, sondern oft erst nach Jahren verfügen. Der Abschluss einer W&I-Versicherung (Gewährleistungsversicherung) bezüglich der bei Abschluss und/oder Vollzug des Unternehmenskaufvertrages nicht bekannten Risiken ist eine Alternative zu den üblichen Sicherungsmöglichkeiten. Dabei kann die W&I-Versicherung sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer abgeschlossen werden.

Erheblichkeit und Kausalzusammenhang einer Anzeigepflichtverletzung - De lege lata und de lege ferenda

Nina Fehr, Seite 235

Bei einer Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer seit der Teilrevision des VVG den Versicherungsvertrag nur dann kündigen, wenn zwischen der Anzeigepflichtverletzung und dem späteren Schadenseintritt ein Kausalzusammenhang besteht. Der Gesetzesentwurf zur Totalrevision des VVG strebt nach einer weiteren Verbesserung der Situation des Versicherten. Nach der dort vorgesehenen Ausgestaltung der Anzeigepflichtverletzung – insbesondere durch die Beschränkung auf Absicht und Grobfahrlässigkeit – hat der Versicherer nach Ansicht der Autorin keine realistisch durchsetzbaren Kündigungsmöglichkeiten mehr. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Anzeigepflichtverletzungen kaum mehr sanktioniert und dadurch falsche Anreize zum Versicherungsmissbrauch geschaffen werden könnten. Der Beitrag skizziert die geltende Rechtslage hinsichtlich Erheblichkeit und Kausalität einer Anzeigepflichtverletzung und stellt dieser die neuen Bestimmungen des E-VVG gegenüber.

Internationale Wirtschaftssanktionen – Auswirkungen auf Versicherungen

Rolf Nebel, Seite 241

Das Embargorecht ist eine dynamische, komplexe und international überlappende Rechtsmaterie. Die Befolgung internationaler Wirtschaftssanktionen ist ein wesentliches Element der Compliance. Versicherungsunternehmen sind gehalten, das schweizerische Embargorecht sowie bei Risiken mit Auslandbezug und grenzüberschreitenden Versicherungen auch ausländische Sanktionen zu beachten. Dies erfordert ein Screening von Kundendaten und Zahlungsempfängern aufgrund der Personenembargo-Listen sowie eine Kontrolle der Risiken aufgrund der Länderembargos. Unternehmensinterne Weisungen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die standardmässige Verwendung von Ausschlussklauseln tragen dazu bei, dieses Compliance-Risiko im Griff zu halten.

Zurück