HAVE 4/2010

Regulierung von HWS-Schäden in Österreich und Deutschland – Anmerkung zu BGE 17.11.2009, 4A_494/2009

Christian Huber, Seite 309

Ausgehend vom neuen Bundesgerichtsentscheid zur Schleudertraumaproblematik geht der Autor der Frage nach, wie mit HWS-Schäden in unseren Nachbarländern umgegangen wird. Und er fördert Erstaunliches zu Tage: So scheint sich das österreichische Höchstgericht in den letzten zehn Jahren nicht mit der HWS-Problematik befasst zu haben und entsprechend fällt auch die Diskussion in der Literatur mager aus. Ganz anders die Lage in Deutschland, wo sich Rechtsprechung und Lehre seit geraumer Zeit intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Worin diese Unterschiede gründen, ob es eine Harmlosigkeitsgrenze gibt, welcher Stellenwert Sachverständige einnehmen, welche Auswirkungen die Unterscheidung von Primär- und Folgeschaden haben und welche Schlüsse man daraus ziehen kann, legt der folgende Beitrag dar.

Die Aufklärungspflichtverletzung und ihre Folgen

Iris Herzog-Zwitter, Seite 316

Die Häufigkeit invasiver Eingriffe nimmt seit einigen Jahren zu, das Bedürfnis der Patienten nach rechtlicher Absicherung bei ärztlicher Behandlung
ebenso. Die Aufklärungspflicht des Arztes seinen Patienten gegenüber ist dabei von zentraler Bedeutung. Ihre Verletzung hat weitreichende haftungsrechtliche Konsequenzen, besonders im Hinblick auf die Beweislastverteilung, die in Arzthaftpflichtprozessen nicht selten für den Ausgang des Verfahrens entscheidend ist. Der vorliegende Beitrag stellt die haftungsrechtlichen Konsequenzen bei Verletzung der verschiedenen Aufklärungspflichten dar und betrachtet die dogmatische Rechtsfigur
der hypothetischen Einwilligung. Anhand von Beispielen wird auf Widersprüchliches bei der Ersatzpflicht hingewiesen und die Autorin wirft die Frage auf, ob bei einer Verletzung des Selbstbestimmungsrechts die Haftung des Arztes auf immateriellen Schaden im Sinne einer Genugtuung beschränkt werden sollte.

Die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen

Daniela Lutz/ Rainer Züfle, Seite 323

Im nachfolgenden Artikel zeigen die Autoren die Grundlagen der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen nach den Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens
auf. Insbesondere widmen sie sich den konkreten Fragestellungen im Zusammenhang
mit der Ausschreibung und der Auswertung von Angeboten – etwa der Unterstellungspflicht, der Auftragswertberechnung, dem Umgang mit Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Angebotsvergleich und der Beauftragung von Versicherungsbrokern.

Die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen

Daniela Lutz/ Rainer Züfle, Seite 323

Im nachfolgenden Artikel zeigen die Autoren die Grundlagen der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen nach den Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens auf. Insbesondere widmen sie sich den konkreten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und der Auswertung von Angeboten – etwa der Unterstellungspflicht, der Auftragswertberechnung, dem Umgang mit Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Angebotsvergleich und der Beauftragung von Versicherungsbrokern.

Le recours en matière de droit public au Tribunal fédéral dans le domaine des assurances sociales – aspects choisis

Margit Moser-Szeless, Seite 335

Bei sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten führt der ordentliche Rechtsweg – seit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) über die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten – zum Bundesgericht als letzte Instanz. Der folgende Beitrag befasst sich anhand einer systematischen Betrachtung der einschlägigen Normen und der dazu ergangenen Rechtsprechung mit den Besonderheiten des letztinstanzlichen Verfahrens im Bereich der Sozialversicherung. Behandelt werden unter anderem die zulässigen Anfechtungsgegenstände und Vorinstanzen. Die Autorin legt im Weitern die Ausnahmen von der Beschwerdemöglichkeit und die Rügen, welche mit Blick auf die Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts erhoben werden können, dar.

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