Das Gesetz über das Haftungsrecht der Volksrepublik China
Mit dem Haftungsrecht ist am 1. Juli 2010 in China ein wichtiger zivilrechtlicher Erlass in Kraft getreten.
Die ersten vier Kapitel des Gesetzes behandeln gewissermassen den «allgemeinen Teil» des Haftungsrechts, worin konkret drei Ziele genannt werden: Schadensausgleich, Schadensprävention und Schädigerbestrafung. Der «besondere Teil» des Gesetzes behandelt die Produkthaftung, Kfz- Halterhaftung, Medizinhaftung, Umwelthaftung, Haftung für hoch gefährliche Aktivitäten, Tierhalterhaftung und die Haftung für Gegenstände. Das chinesische Gesetz über die ausservertragliche Haftung zeichnet sich dadurch aus, dass doktrinale
Streitfragen ausgespart bleiben. Der chinesische Gesetzgeber wollte in erster Linie pragmatische Lösungen für die drängenden Probleme der heutigen Industriegesellschaft in der VR China geben. Dabei wurde – bei aller Offenheit für moderne europäische Rechtsentwicklungen – vor allem auf die Anschlussfähigkeit an das bisherige chinesische Recht geachtet.