Die medizinischen Haftpflichtfälle gehören zu
den schwierigsten Zivilprozessen. Die Komplexität
des medizinischen Handelns, die dem Juristen
fremde Terminologie der Medizinersprache und
die Schwierigkeit, das Geschehene nachträglich
zu rekonstruieren, bereiten allen Beteiligten
Kopfschmerzen, vor allem aber erschwert sie der
klagenden Partei die Beweisführung. Die vorliegende
Schrift wird sich mit der klassischen Lehre
des Arzthaftungsrechtes nicht befassen, sondern
mit den Besonderheiten der Beweisführung durch
die klagende Partei in einem Zivilprozess. Für die
Grundlagen des Arzthaftungsrechtes seien auf die
Beiträge der Mitautoren
Hardy Landolt und Werner
Ott, sowie auf die umfangreiche Literatur verwiesen.
Wenn im Folgenden dennoch die Haftungsgrundlagen
kurz dargestellt werden, so erfolgt dies vor
allem zur Verdeutlichung der Beweis- und Behauptungslast
des Klägers sowie der Rolle des Experten
im Prozess.