HAVE 2/2008

Von ausgeschlossenen Verhaltensweisen im Privatversicherungsrecht

Valentin Monn, Seite 93

In Versicherungsverträgen sind regelmässig Klauseln
anzutreffen, die bestimmte Verhaltensweisen
des Versicherungsnehmers als Ursache für den Versicherungsfall
vom Umfang des versicherten
Risikos
ausschliessen. Diese Vertragsbestimmungen
treten entweder als Deckungsausschlüsse
oder als
gefahrspräventive Obliegenheiten im Sinne von
Art. 29 VVG in Erscheinung. Der vorliegende
Aufsatz analysiert die Zusammenhänge und Unterschiede
zwischen
diesen beiden
Phänomenen und
versucht insbesondere, die Grenzen aufzuzeigen,
die den Deckungsausschlüssen
und gefahrspräventiven
Obliegenheiten
durch die zwingenden
Bestimmungen des VVG, namentlich durch Art. 14
VVG, gesetzt werden.

Kartell und Individualschaden

Franz M. Wittmann, Seite 111

Die sensationellen Kartellfälle in Europa schienen
bisher auf die industrielle Warenproduktion beschränkt:
Vitamine, Röhren, Aufzüge und dergleichen.
Dieser Eindruck trügt und nicht nur die Europäische
Kommission in Brüssel scheint nunmehr
entschlossen, insbesondere den Versicherungssektor
unter die Lupe zu nehmen. Der im Juli 2006
von den Luxemburger Richtern entschiedene Fall
«Manfredi» zeigt ferner, dass auch dort die Klagen
Privater über kartellistische Versicherungstarife gehört
werden.
Drei wichtige Dokumente erlauben einen konzentrierten
Einblick in das Innenleben der Europäischen
Institutionen. Das Grünbuch der Kommission
über die Schadensersatzklagen Privater wegen
der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften
stammt vom Dezember 2005. Jenes Urteil des Europäischen
Gerichtshofes in den Vorlageverfahren,
die ein italienischer Friedensrichter betrieben hatte,
ist unter dem Datum des 13. Juli 2006 verkündet
worden, und schliesslich veröffentlichte die Kommission
am 25. September 2007 den Abschlussbericht
über die «Untersuchung der Unternehmensversicherungen
», die sich über etwas mehr als zwei
Jahre hingezogen hatte.

Neue Informationspflichten im deutschen Versicherungsvertragsrecht

Manuel Baroch Castellvi, Seite 121

Der deutsche Gesetzgeber hat das Versicherungsvertragsrecht
zum 1.1.2008 modernisiert. Eine der
Zielsetzungen ist die Erhöhung der Transparenz.
Vor Vertragsabschluss sind dem Versicherungsnehmer
ab dem 1.7.2008 in der Lebensversicherung
die einkalkulierten Kosten auszuweisen und es ist
ihm in allen Sparten ein sog. Produktinformationsblatt
auszuhändigen. Im Beitrag werden beide Instrumente
vorgestellt und bewertet.

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