Von ausgeschlossenen Verhaltensweisen im Privatversicherungsrecht
In Versicherungsverträgen sind regelmässig Klauseln
anzutreffen, die bestimmte Verhaltensweisen
des Versicherungsnehmers als Ursache für den Versicherungsfall
vom Umfang des versicherten
Risikos
ausschliessen. Diese Vertragsbestimmungen
treten entweder als Deckungsausschlüsse
oder als
gefahrspräventive Obliegenheiten im Sinne von
Art. 29 VVG in Erscheinung. Der vorliegende
Aufsatz analysiert die Zusammenhänge und Unterschiede
zwischen
diesen beiden
Phänomenen und
versucht insbesondere, die Grenzen aufzuzeigen,
die den Deckungsausschlüssen
und gefahrspräventiven
Obliegenheiten
durch die zwingenden
Bestimmungen des VVG, namentlich durch Art. 14
VVG, gesetzt werden.