Die 5. IV-Revision und ihre Auswirkungen auf das Haftpflichtrecht und den Regress
Durch die 5. IV-Revision soll dem Grundsatz
«Eingliederung vor Rente» verstärkt und effektiv
Nachachtung verschafft werden. Neue Instrumente
wie die Früherfassung, die Massnahmen
der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen
dienen dazu als probate Mittel. Die versicherten
Personen werden durch die gesetzliche
Verschärfung des Zumutbarkeitsprinzips und
weiter gehende Mitwirkungspflichten ab dem
1. Januar 2008 im IV-Verfahren verstärkt in die
Pflicht genommen. Die Ausführungen sollen
Auswirkungen dieser Neuerung auf das Haftpflichtrecht
und im Besonderen den Regress untersuchen.
Durch die 5. IV-Revision soll dem Grundsatz
«Eingliederung vor Rente» verstärkt und effektiv
Nachachtung verschafft werden. Neue Instrumente
wie die Früherfassung, die Massnahmen
der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen
dienen dazu als probate Mittel. Die versicherten
Personen werden durch die gesetzliche
Verschärfung des Zumutbarkeitsprinzips und
weiter gehende Mitwirkungspflichten ab dem
1. Januar 2008 im IV-Verfahren verstärkt in die
Pflicht genommen. Die Ausführungen sollen
Auswirkungen dieser Neuerung auf das Haftpflichtrecht
und im Besonderen den Regress untersuchen.