Der Autor untersucht, welche der Änderungsvorschläge im Bereich des Haftpflichtrechts aus italienischer Sicht wünschenswert scheinen und den Bedürfnissen unserer Zeit entsprechen. Er analysiert dabei verschiedene nationale Reformen und Reformvorhaben – namentlich in Deutschland und Frankreich, aber auch in den Niederlanden, in der Schweiz, in Österreich und sowie einigen aussereuropäischen Ländern (Brasilien, Argentinien) – sowie die beiden Texte, die sich eine Harmonisierung auf europäischer Ebene zum Ziel gesetzt haben. Unter den gemeinsamen Tendenzen all dieser neueren Projekte fallen zwei besonders auf: einerseits der Trend hin zu einer Ausweitung des Konzepts des (zivilen) Haftungsrechts [illecito civile] schlechthin, unter zunehmender Vereinheitlichung oder Angleichung der vertraglichen und ausservertraglichen Regime; anderseits die wachsende Bedeutung des Ausgleichs von Personen- bzw. Persönlichkeitsverletzungen, namentlich auch von solchen immaterieller Natur. Zur Entwicklung im zweitgenannten Bereich hat die italienische Rechtsprechung mit der Ausbildung des «danno biologico» selber massgeblich beigetragen. Anderseits erweist sich auch der Art. 2050 des italienischen Codice civile mit seiner etwas hybriden – zwischen Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehrung und Gefährdungshaftung oszillierenden – Haftung für gefährliche Tätigkeiten als zukunftsträchtiges Modell. Busnelli schliesst seine Übersicht über die Reformen im Haftpflichtrecht mit einem Bekenntnis zur Rechtsvergleichung als Grundlage und Impuls für die Erforschung neuer Horizonte.