HAVE 2/2006

La causalité

Michel Vermot, Seite 83

Die Kausalität hat eine solche Wichtigkeit und Präsenz in unserem Leben, dass es nur logisch ist, dass sie Philisophen, Wissenschaftler, Juristen und einen
jeden von uns beschäftigt. Der Artikel macht den Ursprung, den Aufbau und
die Entwicklungen des Bestehenden verständlich. Mit dem Erwachen der menschlichen Intelligenz beginnt das Kind zu fragen «warum?». Man kann sagen, dass das Streben nach Verstehen und Wissen nicht an der Kausalität vorbeikommt.

Praktische und rechtliche Fragen des Versicherungsschutzes

Fabio Schlüchter, Seite 89

Neben einem sorgfältigen Risikomanagement und einer guten Qualitätssicherung können Haftpflichtrisiken mit einer auf die Unternehmung spezifisch zugeschnittenen Haftpflichtversicherung beschränkt werden. Der Beitrag behandelt einige aktuelle Problembereiche der Betriebshaftpflichtversicherung: die Abgrenzung des Sachschadens vom reinen Vermögensschaden, die Möglichkeiten der Regelung des zeitlichen Geltungsbereichs, die Probleme bei Wechsel des Versicherungsunternehmens sowie den Ausschluss des Unternehmerrisikos vom Versicherungsschutz als zentraler Grundsatz der Betriebshaftpflichtversicherung.

Unternehmerrisiko und Betriebshaftpflichtversicherung

Michael Lazopoulos, Seite 107

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von Betriebshaftpflichtversicherungen
enthalten häufig Ausschlussklauseln bezüglich Vertragserfüllung und Gewährleistung. In der Literatur und Versicherungspraxis wird dieses Risiko als «Unternehmerrisiko» bezeichnet. Der vorliegende Artikel befasst sich schwerpunktmässig mit der Frage der Versicherbarkeit des Unternehmerrisikos. Der Autor gelangt dabei zum Schluss, dass sich das Unternehmerrisiko als Kriterium zur Abgrenzung zwischen Ansprüchen
auf Vertragserfüllung und ersatzpflichtigen Haftpflichtschaden nicht eignet, und zeigt anhand illustrativer Beispiele auf, nach welchen Kriterien eine entsprechende Abgrenzung sinnvollerweise erfolgen sollte.

Gesamtschadenmethode, Saldoverrechnung und Kongruenzdivergenzen

Bernhard Studhalter, Seite 114

Der Beitrag befasst sich kritisch mit zwei neueren Bundesgerichtsurteilen, welche eine neue Auffassung zur Frage der sachlichen Kongruenz von IVRenten bei der Anrechnung an haftpflichtrechtliche Ansprüche begründet haben. Der Autor legt dar, dass die vom Bundesgericht verwendeten Gesamtschadenberechnungen für einen Grossteil der in der Praxis vorkommenden Fallkonstellationen nicht verwendbar sind, und spricht sich für die Beibehaltung des bisherigen Verständnisses der sachlichen Kongruenz von IV-Rentenleistungen aus.

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