De l’opportunité de préciser la portée d’une éventuelle clause générale de responsabilité pour risque
Viele europäische Juristen schlagen vor, eine Generalklausel für die Gefährdungshaftung zu kodifizieren. Das Prinzip einer Generalklausel stellt eine wichtige Änderung des Konzepts des Haftpflichtrechts dar. Die Ungenauigkeit der Klausel gibt jedoch Anlass für Bedenken. Im Folgenden werden nach einer kurzen Darstellung der verschiedenen Vorschlägen die Detailaspekte einer solchen Klausel kritisch behandelt, insbesondere die Definition ihres Anwendungsbreiches sowie die spezifischen Bedingungen für ihre Anwendung.