HAVE 3/2005

Die Anknüpfung grenzüberschreitender Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Thomas Thiede, Seite 189

Angesichts der immer stärkeren internationalen Verbreitung von persönlichkeitsbezogenen Informationen
bedürfen Fragen hinsichtlich des Gerichtsstandes und des anwendbaren Rechts mehr denn je einer klaren und eindeutigen Regelung. Der Beitrag schildert zunächst die Probleme, die sich als Folge der Restriktion der Rechtsordnungen auf ihr Nationalgebiet ergeben, und stellt die Kriterien einer möglichen Lösung, vorhandene nationale Ansätze, ihre Diskussion und das Zusammenwirken mit den Regelungen zum internationalen Gerichtsstand vor. Ein besonderes Augenmerk wird auf den neuen Vorschlag der Europäischen Kommission zur ROM II-Verordnung gelegt.

Ungereimtheiten beim Haushaltschaden

Massimo Pergolis / Cornelia Dürr Brunner, Seite 202

Obschon der Haushaltschaden bei Personenschadenfällen vielfach eine erhebliche Rolle spielt, bleiben in Lehre und Rechtsprechung etliche Fragen ungeklärt. Die Autoren wollen einige Aspekte der Haushaltschadenberechnung überdenkt wissen. Für die Ermittlung des Stundenaufwandes ist auf statistische Grundlagen abzustellen, zusätzlich sind aber die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die HAVETabellen können nicht vorbehaltlos verwendet werden, da sie nicht ohne weiteres die haftpflichtrechtlich relevante Stundenanzahl wiedergeben. Für den Stundenansatz liegen derzeit keine überzeugenden Zahlen vor; jedenfalls sind die Beträge ohne Reallohnerhöhung und in der Regel netto zu berechnen. Die Arbeitsunfähigkeit im Haushalt bemisst sich ausschliesslich nach den nicht mehr durchführbaren Tätigkeiten, wobei diese vereinfachend in Gruppen zusammengefasst werden können. Bei der Festlegung der Arbeitsunfähigkeit sind immer auch allfällige Kompensationsmöglichkeiten und die Schadenminderungspflicht der beeinträchtigten Person zu berücksichtigen.

La sinistralité des lésions bénignes du rachis cervical: une spécificité suisse?

Guy Chappuis, Seite 211

Das Comité Européen des Assurances (CEA) hat Ende 2004 eine vergleichende Studie veröffentlicht über Schadenhäufigkeit und Schadenaufwand bei leichten Verletzungen der Halswirbelsäule in zehn europäischen Ländern. Der Autor stellt diese Studie vor und erörtert die Besonderheiten des Phänomens in der Schweiz sowie die Unterschiede zwischen der Deutschschweiz und der Romandie bei den Aufwendungen für diese Verletzungsart. Er beschliesst seine Ausführungen mit Überlegungen zur Notwendigkeit, in der Schweiz eine echte Versicherungsmedizin interdisziplinärer Art auf universitärer Ebene zu fördern und die Rechtsprechung bei der Anwendung der Kausalitätsbegriffe anzupassen.

Die «Risikoerhöhung» im Fall der Produkthaftung der Zigarettenhersteller

Keyvan Davani, Seite 220

Der Autor vertritt die Ansicht, dass sowohl das deutsche, wie auch das schweizerische und österreichische Produkthaftungsrecht die Kausalitätsfrage und das Aufklärungsrisiko bei Raucherschäden mit Hilfe der in der Lehre entwickelten so genannten «Risikoerhöhungstheorie» sowie durch die Sanktionierung der Beweisvereitelung und des Anfangsverdachts eines strafrechtlichen Verhaltens der Zigarettenhersteller lösen könnte. Folge dieses Denkansatzes wäre eine Beweislastumkehr zulasten der Zigarettenhersteller.

Zusammenarbeitsverträge zwischen Versicherern und Brokern

Markus Müller-Chen / Felix Uhlmann, Seite 224

Die Autoren haben sich im Rahmen eines gutachterlichen Auftrags mit der Frage auseinandergesetzt, welchen vertrags-, wettbewerbs- und aufsichtsrechtlichen Spielraum bei der Ausgestaltung von Zusammenarbeitsverträgen zwischen Erstversicherern und Versicherungsbrokern im schweizerischen Recht bestehen. Dabei kommen sie zum Schluss, dass Zusammenarbeitsverträge mit Anreizsystemen grundsätzlich nicht unzulässig sind, dass aber den potenziellen Interessenkonflikten im Voraus begegnet werden muss. Nur eine offene Information der Versicherungsnehmer wird eine Verletzung der Unabhängigkeits-, Loyalitäts-, Treue- und Sorgfaltspflichten des Brokers verhindern können.

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