Invaliditätsbemessung im Sozialversicherungsrecht und Haftpflichtrecht
Ausgehend von einem Strassenverkehrsunfall wird die Bemessung der Invalidität im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht dargestellt. Der Autor zieht unter anderem folgende Schlüsse: Die Zumutbarkeit für einen Verweisungsberuf stellt einen Rechtsbegriff dar. Der medizinisch-theoretische Invaliditätsgrad entspricht nicht zwingend dem massgeblichen Invaliditätsgrad gemäss Gesetz (konkret erwerblich). Bei der Bemessung des hypothetischen Invalideneinkommens müssen die Tabellenwerte richtig angewandt und ein korrekter Leidensabzug einberechnet werden. Bei der Bemessung des Valideneinkommens müssen Berufskarrieren vor allem junger Verunfallter angemessen berücksichtigt werden. Für die Bemessung der invaliditätsbedingten Erwerbseinbusse im Haftpflichtbereich spielt der wirtschaftliche Schadensbegriff – medizinisch-theoretischer und sozialversicherungsrechtlich festgestellter Invaliditätsgrad bilden höchstens Richtschnur.