Medizinische und rechtliche Abklärung von Ärztehaftpflichtfällen
Nach geltendem Recht wird dem Arzt im Haftpflichtfall keine Sonderstellung eingeräumt. Dennoch startet der beweispflichtige Patient als medizinischer Laie aus einer weit schwierigeren Position heraus. Er ist daher auf eine professionelle medizinische Beratung angewiesen, um seine Rechte zu wahren. Lehnt die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes jede Haftung ab, so muss ein unabhängiges medizinisches Gutachten die Fehler- und Kausalitätsfrage klären. Gestützt darauf kann erfahrungsgemäss in vielen Fällen eine einvernehmliche aussergerichtliche Lösung gefunden werden. Die Voraussetzungen der Haftung richten sich dabei nach Auftragsrecht. Verletzt der Arzt seine Aufklärungspflichten, so haftet er für jeden Misserfolg seiner Behandlung, selbst ohne allfälligen Kunstfehler. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis runden das Bild ab.