Haftpflichtstreitigkeiten – mediationstauglich?
Mediation als alternative Konfliktlösung (alternative dispute resolution, ADR) wird vor allem für Streitigkeiten als sinnvoll erachtet, die sich aus einer zwischen den Parteien seit langem bestehenden persönlichen oder rechtlichen Beziehung ergeben haben.
Denn diese Beziehungen sollen oder werden über den Konflikt hinaus fortbestehen. Aus diesem Grund wird Mediation vor allem in den Bereichen Familie, Nachbarschaft, Miete, Arbeitsrecht als besonders geeignet angesehen. In haftpflichtrechtlichen Streitigkeiten besteht der Konflikt jedoch nur mittelbar zwischen dem Schadenverursacher und der geschädigten Person. Unmittelbar wird die rechtliche Auseinandersetzung in aller Regel zwischen der Haftpflichtversicherung des Verursachers und der anwaltlichen Vertretung der geschädigten Person ausgetragen. Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Frage, ob Mediation bei dieser Konstellation ebenfalls Vorteile bringen kann.