Solidarité
Bei Solidarhaftung ist umstritten, ob sich ein Mithaftender auf individuelle Herabsetzungsgründe insbesondere bei nur leichtem Verschulden - berufen kann. Im Interesse des Geschädigten setzt sich der Autor für eine absolute Solidarität, ohne Zulassung von persönlichen Einreden, ein. Er spricht sich deshalb auch gegen die im Vorentwurf zur Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts gewählte Lösung aus.