Das revidierte Versicherungsaufsichtsrecht
Im Gegensatz zur VVG-Revision hat die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsrechts nur wenig
Beachtung gefunden. Dies zu Unrecht, denn zahlreiche neu eingeführte Normen verbessern die
Rechtsstellung der Versicherungsnehmer substanziell. Demgemäss strahlen sie auf das privatrechtliche
Rechtsverhältnis mit den Versicherungsunternehmen und den Versicherungsvermittlern aus. Der
vorliegende Beitrag zeigt auf, inwiefern die neuen Bestimmungen aufgrund der dem Aufsichtsrecht
immanenten Schutzfunktion (Art. 1 Abs. 2 VAG) die Rechtsposition der versicherten Personen stärkt.
Zudem gelangt die Abhandlung zum Ergebnis, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zu den
Retrozessionen wie sie auch im FIDLEG Eingang gefunden hat, nicht auf die Versicherungswirtschaft
übertragen werden kann.