HAVE 4/2019

Der Versorgungsschaden in der Regresspraxis

Thomas Bittel, Seite 331

Der Autor prüft und analysiert die neu vorgeschlagenen Methoden und Tabellen für die Berechnung des Versorgungsschadens anhand eines Praxisbeispiels. Er stimmt den Vorschlägen aus haftpflichtrechtlicher Sicht, aber auch aus Praktikabilitätsgründen zu, weil aufgrund vorgefertigter Tabellenwerte erstmals ein auch statistisch abgestütztes Instrumentarium zur Versorgungsschadenberechnung zur Verfügung stehe. In der extrasystemischen Koordination wird eine Anrechnung der Sozialversicherungsleistungen unter Wahrung der Kongruenzgrundsatze vorgeschlagen, wobei selbst bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit der versorgenden Person eine gewichtete Anrechnung der Hinterlassenenleistungen der AHV auf Erwerb und Haushalt zu erfolgen habe. Der Autor kommt zum Schluss, dass mithilfe der Berechnungsvorschlage in einer Vielzahl der Versorgungsschadenfalle abstrakte Berechnungen vorweg in den Sozialversicherungsregressen genügen sollten.

Erwerbsausfallschaden bei Selbständigerwerbenden – Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Stefan Ziegler, Seite 347

Erwerbsausfallschäden bei Selbständigerwerbenden sind besonders schwierig zu berechnen. Bereits die Rechtsform eines Unternehmens kann sich auf die Ersatzfähigkeit auswirken und begründet unter Umständen einen Reflexschaden. Neben der Zuverlässigkeit des Zahlenmaterials und dessen sorgfältiger Analyse stellen sich insbesondere auch komplexe Fragestellungen zum hypothetischen Geschäftsverlauf, mit verschiedenen Einflüssen seitens interner wie auch externer Rahmenbedingungen. Diese Einflussfaktoren können oftmals nur ansatzweise geschätzt werden und es drängt sich mithin in einigen Fällen der Beizug eines spezialisierten Treuhänders auf.

Ersatzpflicht für Selbstversorgungsleistungen?

Hardy Landolt, Seite 357

Tritt als Folge des haftungsbegründenden Ereignisses ein behinderungsbedingter Mehraufwand auf, wird dieser in der Regel von Drittpersonen erbracht. In seltenen Fällen ist die geschädigte Person (noch) in der Lage, die notwendige Pflege selber vorzu- nehmen. In einer derartigen Konstellation stellt sich nicht nur im Haftpflicht-, sondern auch im Sozialversicherungsrecht die Frage, ob die Selbstversorgungsleistungen vergütungsfähig sind. Der Autor vertritt die Meinung, dass behinderungsbedingte Selbstversorgungsleistungen an sich genauso wie unentgeltlich erbrachte Drittleistungen ersatzfähig sind, die geschädigte Person müsse sich aber den Zeitgewinn anrechnen lassen, wenn dieser bereits anderweitig vergütet wird.

Beweismass und Beweiserleichterung im Privatversicherungsrecht

Alexander Brunner, Seite 361

Die Herleitung der Regeln zu Beweismass und Beweiserleichterung aus den Methoden der Erkenntnistheorie bilden die Grundlage dieses Beitrages. Der Autor ordnet diese zunächst in die aktuelle Diskussion über «Facts» und «Fakes» ein und zeigt dann am Beispiel verschiedener Entscheide auf, dass sich Gesetz, Rechtsprechung und Lehre an objektiven Erkenntnissen orientieren müssen und die Zivilprozessordnung mit den Mitteln der Substanziierung, des Vollbeweises und der Beweiserleichterung geeignete Werkzeuge vorhält, die von den Rechtsanwendern entsprechend beachtet werden sollten.

Le nouveau droit des lésions corporelles assimilées à un accident : une révolution silencieuse

Pierre Gabus / Lucile Bonaz, Seite 377

Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Revision des UVG wurde die gesetzliche Regelung der unfallähnlichen Körperschädigungen geändert. Durch den neuen Art. 6 Abs. 2 UVG hat sich das Verhältnis zwischen der versicherten Person und dem Unfallversicherer in Bezug auf die Beweislast erheblich gewandelt. Dieser Beitrag hinterfragt die Wirksamkeit der neuen Regelung insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit und analysiert das erste in Anwendung des neuen Rechts ergangene Urteil des Bundesgerichts. 

Niederlassung in Bewegung

Felix Hunziker-Blum, Seite 384

Der Beitrag untersucht die prozessrechtliche Stellung von Niederlassungen ausländischer Versicherungsgesellschaften in der Schweiz und gelangt zum Schluss, dass solche Niederlassungen wenn nicht aus Privat-, dann aus öffentlichem Recht am örtlich zuständigen Schweizer Gericht partei- und prozessfähig und damit passivlegitimiert sind – und nicht die ausländische Muttergesellschaft am Sitz ihrer Schweizer Niederlassung.

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