Haftung für fehlerhafte Medizinalprodukte: Notwendigkeit einer europarechtskonformen Auslegung?
Im Bereich der Haftung für Medikamentenschäden besteht zwischen der Rechtsprechung des Bundesgerichts und jener des EuGH eine wesentliche Divergenz. Die Schweizer und die europäischen Richter haben nicht dieselbe Wahrnehmung, was die (Sicherheits-)Erwartungen gewisser schutzbedürftiger Personengruppen wie namentlich der Patienten anbelangt. Die Autoren untersuchen die Rechtsprechung der beiden Gerichte und kommen zum Schluss, dass sich die unterschiedliche Interpretation der massgebenden Lehren, die sich in den beiden Rechtsprechungsinstanzen zeigt, möglicherweise mit gewissen Prägungen der kulturellen Werthaltung, des sozio-ökonomischen Hintergrunds und der Justizsysteme erklären lässt. Das rechtfertigt nach Ansicht der Autoren indessen nicht, dass der Yasmin-Entscheid ganz erheblich vom Wortlaut des PrHG abrückt. Sie legen dem Bundesgericht nahe, sich in künftigen Angelegenheiten zu bemühen, die Überlegungen darzulegen, die zu seinem Entscheid geführt haben, insbesondere mittels einer Analyse des Fehlertyps, der den Schaden verursacht hat, der angemessenen Präsentation des Medikaments durch den Hersteller, der Möglichkeiten zur Risikominimierung und der Schutzbedürftigkeit des Patienten.