HAVE 2/2018

Haftung für Pflegefehler

Hardy Landolt / Iris Herzog-Zwitter, Seite 111

Die Pflegeberufe befinden sich in einem Emanzipationsprozess. Einerseits sind diplomierte Pflegefachpersonen als Leistungserbringer anerkannt, andererseits entwickelt sich der Pflegeberuf in Richtung Akademisierung. Beides hat zur Folge, dass sich die Problematik der eigenständigen Verantwortung der Pflegeberufe zunehmend akzentuiert, was auch Auswirkungen auf deren Haftung hat. Im ersten Teil des Beitrags werden die Haftungsarten und -voraussetzungen dargelegt. Der zweite Teil widmet sich dem Begriff des Pflegefehlers, der von unerwünschten Ereignissen im Pflegealltag zu unterscheiden ist. Von einem eigentlichen Pflegefehler kann erst gesprochen werden, wenn vertragliche oder ausservertragliche Sorgfaltspflichten missachtet worden sind. Entsprechend thematisieren die Verfasser die pflegespezifischen Sorgfaltspflichten und gehen auch der Frage nach, ob pflegerelevante Leitlinien als Entscheidungshilfe in einem konkreten Haftungsfall herangezogen werden können.

Schadenminderung und Mitwirkung: Was können private Versicherungen verlangen?

Kaspar Gehring, Seite 129

Der Beitrag behandelt Fragen rund um die Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten im Privatversicherungsrecht. Im Vordergrund stehen Überlegungen zur Schadenminderungspflicht in der Personenversicherung bei Leistungen im Zusammenhang mit gesundheitsbedingter Arbeitsund Erwerbsunfähigkeit. Die aufgezeigten Grundsätze haben aber auch im Sachversicherungsrecht Gültigkeit.

Der Anspruch auf Gerichtsgutachten im Sozialversicherungsrecht

Marco Weiss, Seite 137

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts besteht im Sozialversicherungsrecht ein bedingter Anspruch auf die Einholung eines Gerichtsgutachtens durch das kantonale Versicherungsgericht bzw. das Bundesverwaltungsgericht. Bisher war dieser Anspruch aber kaum justiziabel, weil er in der Praxis nur in Ausnahmefällen rechtlich durchgesetzt werden konnte. Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesgerichts sind die Hürden, Rückweisungen an die Sozialversicherungsträger anzuordnen, höher geworden. Der Autor zeigt die Rechtsentwicklung in dieser Frage auf.

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