Haftung für Pflegefehler
Die Pflegeberufe befinden sich in einem Emanzipationsprozess. Einerseits sind diplomierte Pflegefachpersonen als Leistungserbringer anerkannt, andererseits entwickelt sich der Pflegeberuf in Richtung Akademisierung. Beides hat zur Folge, dass sich die Problematik der eigenständigen Verantwortung der Pflegeberufe zunehmend akzentuiert, was auch Auswirkungen auf deren Haftung hat. Im ersten Teil des Beitrags werden die Haftungsarten und -voraussetzungen dargelegt. Der zweite Teil widmet sich dem Begriff des Pflegefehlers, der von unerwünschten Ereignissen im Pflegealltag zu unterscheiden ist. Von einem eigentlichen Pflegefehler kann erst gesprochen werden, wenn vertragliche oder ausservertragliche Sorgfaltspflichten missachtet worden sind. Entsprechend thematisieren die Verfasser die pflegespezifischen Sorgfaltspflichten und gehen auch der Frage nach, ob pflegerelevante Leitlinien als Entscheidungshilfe in einem konkreten Haftungsfall herangezogen werden können.