Schadenabwehr: Zwischen Schadenprävention und Schadenminderung
Schadenprävention, Schadenabwehr und Schadenminderung sind drei Begriffe, die selten klar voneinander abgegrenzt und häufig synonym verwendet werden. Die damit beschriebenen Phänomene weisen eine grosse Bandbreite auf und werden vom Recht unterschiedlich behandelt. In diesem Aufsatz wird der Versuch unternommen, die drei Figuren klar voneinander zu unterscheiden. Zudem wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts in Bezug auf die Abwehr von konkreten Gefahren für absolute Rechte durch den Bedrohten eingegangen. Es wird aufgezeigt, wie eine nach Meinung des Autors unbefriedigende Konsequenz der Lehre vom Erfolgsunrecht vermieden werden könnte: dass der Bedrohte keinen Anspruch auf Ersatz seiner Schadenabwehrkosten hat.