«Unterwegs zuhause» im Irrgarten des Personenbeförderungsvertrags
Der Personenbeförderungsvertrag ist eminent wichtig. Das zeigt schon der Umstand, dass die SBB täglich über eine Million Passagiere transportieren. Umso überraschender ist es, dass die Haftung aus diesem Massenvertrag äusserst unklar geregelt ist – und dies niemanden weiter zu bekümmern scheint. Der Beitrag kommt nach Analyse der Rechtslage zum Ergebnis, dass sich diese Vertragshaftung je nach Haftungskonstellation nach zwei verschiedenen Gesetzen richtet.
Das Personenbeförderungsgesetz regelt ausschliesslich die Haftung aus Verspätung und die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck und statuiert einen strengen Rügevorbehalt sowie eine kurze Verjährungsfrist.
Anders verhält es sich bei Personenschäden. Sie sind nicht Gegenstand des Spezialgesetzes, sondern fallen unter die allgemeine Vertragshaftung des Obligationenrechts.