Teilklage – Teillösung
In letzter Zeit wurde viel über die Teilklage und die Vorzüge dieser gegenüber der Gesamtklage geschrieben und diskutiert. Hauptsächlich wurden die Argumente der Verfahrensökonomie, der Entlastung der Gerichte, der raschen und einfachen Klärung im Interesse der Parteien sowie der Kostenoptimierung ins Feld geführt. Erfüllt die Teilklage in einem Haftpflichtprozess – insbesondere wenn im vereinfachten Verfahren geführt – die vorerwähnten Erwartungen oder kommt es «nur» zu Teillösungen? Im nachfolgenden Beitrag werden die verschiedenen Meinungen und Auffassungen der Lehre und Praxis aufgegriffen und abgewogen. Dies jedoch weniger auf dogmatische Stringenz achtend als vielmehr eine praxisorientierte Lösung bereithaltend. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Eigenheiten der Haftpflichtprozesse.