Ratingagenturen – Haftung für stillschweigende Zusicherung
Dieser Aufsatz (auf der Basis der Dissertation des Autors zum gleichen Thema) untersucht die Haftung für Ratings nach schweizerischem Recht. Diese Haftung geht davon aus, dass ein Rating selbst keine Tatsachenbehauptung ist, dass aber jede Veröffentlichung eines Ratings notwendigerweise die stillschweigende Zusicherung enthält, das Rating sei auf professionelle Weise erarbeitet worden. Diese Zusicherung – die sich auf die Einhaltung des IOSCO-Kodex bezieht – ist ihrerseits eine Tatsachenbehauptung. Ihre Verletzung durch einen Verfahrensfehler kann nicht nur eine Haftung aus enttäuschtem Vertrauen, eine Prospektoder eine Vertragshaftung begründen, sondern auch eine solche aus Lauterkeitsrecht. Erforderlich ist aber u.a. der Nachweis, dass der Verfahrensfehler das Rating im Ergebnis verfälscht hat.