Aktuelles zum Pflege- Betreuungs- und Besuchschaden
Pflege-, Betreuungs- und Besuchsschaden bezeichnen den Schaden, der bei Schwerstgeschädigten durch die Benötigung regelmässiger Betreuungs- und Pflegeleistung entsteht. Meist erbringen Eltern und Ehegatten diese Leistungen. Der folgende Beitrag umreisst die Begriffe des Pflege-, Betreuungs- und Besuchsschadens genauer und konkretisiert die daraus entstehenden Ersatzpflichten. Ebenso werden die Grundsätze der Ersatzpflicht in der Rechtsprechung des Bundesgerichts anhand der Besprechung dreier höchstinstanzlicher Urteile analysiert. Im Weiteren wird auf die Ersatzpflicht des Besuchsschadens und die Koordination von Pflege-, Betreuungs- und Besuchsschaden vertieft eingegangen.