Gentechnikschäden: Hilft das Gentechnikgesetz dem Geschädigten
Der Autor hat im Rahmen seiner Dissertation zu
den Haftungsbestimmungen des Gentechnikgesetzes
untersucht, inwiefern diese spezialgesetzliche
Haftungsregelung tatsächlich dem Zweck
dient, dass Geschädigte einen Schaden geltend
machen können. Er vergleicht das Regelwerk mit
der in Deutschland gewählten Lösung und kommt
zum Schluss, dass sowohl in Deutschland wie auch
in der Schweiz Reformbedarf besteht. Problemfelder
ortet er unter anderem bei der mangelhaften
Definition des Haftungssubjekts und des Schadensbegriffs
sowie beim gewählten Beweismass für
den Kausalitätsnachweis.