HAVE 1/2008

Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern

Daniel Bandle, Seite 2

Zwischen Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherern
kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten,
etwa betreffend die Kompetenzen
der Rechtsschutzversicherer bei der Beratung und
Vertretung ihrer Kunden, die Wahl des Anwalts oder
die Höhe der Anwaltshonorare. Dieser Beitrag soll
aufzeigen, dass die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen
Unterschiede zwischen Rechtsschutzversicherern
und freiberuflichen Anwälten nicht im
Vordergrund der Diskussion stehen sollten, weil ein
grösseres gemeinsames Interesse als gemeinhin angenommen
besteht.

Das Erfordernis der Zustimmung zur Auszahlung von Vorsorgeleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a

Alain Siegfried/Suat Sert, Seite 9

Die Autoren untersuchen die Ausgestaltung der
schriftlichen Zustimmung des Ehegatten resp. des
eingetragenen Partners oder der eingetragenen
Partnerin als gesetzliche Leistungsvoraussetzung
bei Kapitalauszahlungen aus der beruflichen und
gebundenen Vorsorge. Bei der Durchleuchtung der
Säulen 2 und 3a bezüglich des schriftlichen Zustimmungserfordernisses
werden auch die Gemeinsamkeiten
sowie die Unterschiede in der Rechtsgestaltung
aufgezeigt. Im Interesse der Rechtssicherheit
und Transparenz plädieren die Autoren schliesslich
für eine einheitliche Rechtsgestaltung in der beruflichen
Vorsorge und der Säule 3a.

Das Interne Kontrollsystem im Aktien- und Versicherungsaufsichtsrecht

Rolf H. Weber / Thomas Iseli, Seite 19

Aktienrechtlich sind für Unternehmen seit dem
1. Januar 2008 neue Bestimmungen in Kraft, die
das sog. Interne Kontrollsystem
(IKS) betreffen.
Bereits seit zwei Jahren gilt das total revidierte
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), welches
ebenso das IKS thematisiert; zudem hat das Bundesamt
für Privatversicherungen die Regeln des
VAG zum IKS konkretisiert und in Richtlinien
umfassende Ausführungsvorschriften erlassen.
Ziel dieses Beitrages ist es zu klären, wie das Aktien-
und das Versicherungsaufsichtsrecht das IKS
regeln und wie die verschiedenen Ansatzpunkte
für Versicherungsunternehmen harmonisch anzuwenden
sind.

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