Le projet de Règlement « Rome II » sur la loi applicable aux obligations non contractuelles : son incidence en matière du droit suisse
Zusammenfassung:
Die Europäische Union beabsichtigt, eine Verordnung über das auf ausservertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht zu erlassen (Rom II). Dabei handelt es sich um Kollisionsnormen, welche die bereits bestehenden Normen für das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ergänzen (Übereinkommen von Rom vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, das auch in eine Verordnung überführt werden soll) und die später auch mit Kollisionsnormen in familienrechtlichen Angelegenheiten ergänzt werden sollen. Unter ausservertragliche Schuldverhältnisse fällt namentlich die Haftung für Schäden aus Verkehrsunfällen. Die Schweiz kann sich der Entwicklung auf europäischer Ebene nicht entziehen. Zudem ist es interessant, das Verhältnis zwischen der geplanten europäischen Rechtsetzung und unserem inländischen Recht, so vor allem dem Haager Übereinkommen vom 4. Mai 1971 über das auf Verkehrsunfälle anzuwendende Recht, das hier Eingang gefunden hat, zu untersuchen.