Die dritte Widerrechtlichkeitstheorie
Der vorliegende Artikel befasst sich mit einer neuen Theorie der Widerrechtlichkeit. In der Lehre finden sich vermehrt Stimmen, die sich anstelle der bisherigen objektiven bzw. subjektiven Widerrechtlichkeitstheorien für eine dritte Theorie aussprechen. Nach dieser Theorie ist die Widerrechtlichkeit als Verletzung einer gegenüber dem Geschädigten bestehenden Schutzpflicht zu verstehen. Der vorliegende Artikel zeigt vorerst auf, weshalb es eine neue Theorie braucht. Sodann werden die Vorteile der Neudefinition behandelt und das Verhältnis zwischen Widerrechtlichkeit und Verschulden beleuchtet.