Von der Schwierigkeit, den Wolf an den Ohren zu packen - Anmerkungen zu den versicherungsrechtlichen Bestimmungen des Entwurfs zu einem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen
Wieviel darf der Versicherer über die Gene seiner Kunden wissen? Was darf umgekehrt der Kunde dem Versicherer verschweigen? Im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Wahrung des Informationsgleichstandes versucht der Bundesrat mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen einen Ausgleich zwischen den gegensätzlichen Interessen von Versicherten und Versicherer zu finden. Der Beitrag kommentiert die versicherungsrechtlichen Bestimmungen des bundesrätlichen Entwurfes.