HAVE 3/2003

Von der Schwierigkeit, den Wolf an den Ohren zu packen - Anmerkungen zu den versicherungsrechtlichen Bestimmungen des Entwurfs zu einem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen

Stephan Fuhrer, Seite 181

Wieviel darf der Versicherer über die Gene seiner Kunden wissen? Was darf umgekehrt der Kunde dem Versicherer verschweigen? Im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Wahrung des Informationsgleichstandes versucht der Bundesrat mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen einen Ausgleich zwischen den gegensätzlichen Interessen von Versicherten und Versicherer zu finden. Der Beitrag kommentiert die versicherungsrechtlichen Bestimmungen des bundesrätlichen Entwurfes.

Perte de gain future - Comment déterminer le montant à capitaliser et comment le capitaliser?

Fernand Cerf, Seite 188

Die Berechnung des künftigen Erwerbsausfalls, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, ist schwierig. Anhand eines Beispiels werden die unterschiedlichen Berechnungsweisen, die von der Rechtsprechung inspiriert bzw. von den Autoren der 5. Auflage der Barwerttafeln vorgeschlagen werden, miteinander verglichen. Die letztgenannte Methode erscheint revolutionär. Sie übersetzt aber tatsächlich nur die effektive Lohnentwicklung in Zahlen, mit denen der Jurist umzugehen versteht. Denn die Umrechnung in Faktoren kann dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, d.h. der Lohnentwicklung, die in der Vergangenheit weitgehend vernachlässigt worden ist, besser Rechnung tragen. Das Bundesgericht hat diese neue Methode in seinem Entscheid 129 III 135 bereits mit in Betracht gezogen und wird sie wohl übernehmen, wenn sich die Gelegenheit ergibt.

Fat teens and Big Macs –Eine Anmerkung zu Pelman v. McDonald’s

Susanne Augenhofer, Seite 193

McDonalds wurde kürzlich in Amerika von übergewichtigen Jugendlichen verklagt. Diese brachten vor, dass die bei McDonald’s konsumierten Nahrungsmittel der Grund für ihr Übergewicht und die damit im Zusammenhang stehenden Gesundheitsprobleme seien. Die Klage wurde zwar abgewiesen, doch erlaubte das Gericht die erneute Einbringung der Klage in geänderter Form. Die erneute Klageeinbringung ist auch bereits erfolgt2. Der folgende Bericht stellt die in dieser Sache ergangene Entscheidung dar und geht der Frage nach, ob bei Erfolg der neuen Klage eine Klagewelle gegen Fastfoodketten – ähnlich der gegen Zigarettenhersteller – denkbar ist. Dabei werden die grundlegenden Unterschiede zwischen europäischem und amerikanischem Recht, die zu solchen, für Europa nicht denkbaren, «Prozesslawinen» führen – nämlich die unterschiedliche Funktion des Schadenersatzrechts sowie die Existenz von class actions und punitive damages in Amerika –, aufgezeigt und kurz dargestellt.

Die Deckung von aussergerichtlichen Anwaltskosten durch Rechtsschutzversicherungen in Haftpflichtfällen

Daniel Siegrist, Seite 215

Die Rechtsschutzversicherungen haben in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Bestimmung aufgenommen, wonach Schadenersatz von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen ist. Anwaltskosten, die ersatzpflichtigen Schaden darstelIen, werden daher von der Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt. Werden gleichwohl Akontozahlungen ausgerichtet, sind diese freiwilliger Natur und müssen daher bei Fallabschluss zurück erstattet werden. Dies unabhängig davon, ob der Haftpflichtige aus Verschulden, aus Vertrag oder kausal haftet.

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