La révision de la loi sur le contrat d’assurance: quelques problèmes choisis
Im Mai 2003 verabschiedete der Bundesrat einen Entwurf zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes. Dieser Entwurf lehnt sich an den Teilentwurf an, der 1998 in die Vernehmlassung gesendet wurde, enthält in einigen wichtigen Punkten jedoch Änderungen. Der vorliegende Artikel erläutert drei zentrale Anliegen der geplanten Revision: die Einführung einer gesetzlichen Informationspflicht zu Lasten der Versicherer, die Neuregelung der Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sowie die Änderung von Art. 34 VVG, der sich mit den Versicherungsvermittlern befasst.