Neuere Entwicklungen in der luftverkehrsrechtlichen Unfallhaftung
Lange Zeit beherrschte das so genannte Warschauer Haftungssystem alle Diskussionen über den Schadenersatz, der von den Luftverkehrsgesellschaften oder ihren Haftpflichtversicherungen an die bei
einem Flugunfall getöteten oder verletzten Fluggäste oder deren Hinterbliebene zu leisten war. Dieses Haftungssystem mit weitreichenden versicherungstechnischen Implikationen geht auf das am 12. Oktober 1929 in Warschau von ursprünglich weniger als 30 Staaten, unter ihnen die schweizerische Eidgenossenschaft, unterzeichnete Abkommen «zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr» zurück. Die auf verschiedenen Ebenen, unter anderem seitens der EU, unternommenen Versuche einer Modernisierung dieses Haftungssystems gipfelten in der Unterzeichnung des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Das von 71 Staaten, einschliesslich der Schweiz, unterzeichnete Abkommen ist derzeit allerdings noch nicht in Kraft und das Inkrafttreten steht auch nicht unmittelbar bevor. Gleichwohl ist es lohnend, sich mit dem Inhalt des Montrealer Übereinkommens vertraut zu machen. Die bereits verbreitete Praxis bei der Regulierung von Unfallschäden in der kommerziellen Zivilluftfahrt ist dort nämlich – in der Sprache des Völkerrechts – wiedergegeben. In naher oder ferner Zukunft wird dann sogar ein gewisses Mass an Uniformität, jedenfalls im Bereich der internationalen Luftbeförderung, festzustellen sein.