Questions choisies relatives à la prescription en matière d’assurance privée
Um die Fragen, die der «Dies a quo» der Verjährung im Privatversicherungsrecht aufwirft, besser beantworten zu können, empfiehlt der Autor, nachdem er namentlich das ausländische Recht untersucht hat, von der rein objektiven Lösung des jetzigen Art. 46 VVG abzusehen und mehr in Richtung des nuancierteren Art. 130 OR zu gehen. Dies würde erlauben, Ereignisse, die diverse Schadensfolgen nach sich ziehen und über eine längere Zeitspanne wirken, befriedigend zu lösen.