Was steckt hinter dieser Umschreibung?
Und was bewirkt sie (nicht)? Vieles wird geändert – Zentrales und eher Nebensächliches. Die Tagung vom 16. März 2022 vermittelt einen konzisen Gesamtüberblick und konzentriert sich daneben auf die für die Praxis besonders zentralen Fragen (stufenloses Rentensystem – Neuordnung der Begutachtungen). An der Tagung werden praktische Anwendungs- und Umsetzungsfragen diskutiert und geklärt. Beispiele illustrieren die Auswirkungen der neuen Gesetzesregelung. Es werden Unterlagen abgegeben. Die dazwischengeschalteten Diskussionen erlauben die Vertiefung von besonders wichtigen Punkten. So ist Gewähr geboten für eine ertragsreiche und fundierte Tagung. Die Tagung richtet sich an Anwältinnen und Anwälte, an Vertretungen von Sozialversicherungen, an Mitarbeitende von Rechtsschutzversicherungen, an Mitglieder von Gerichten sowie an Behördemitglieder und Personen aus dem Beratungsbereich.
- Stufenloses Rentensystem: Besonderheiten und Auswirkungen
- Neuordnung der Gutachten: Einordnung und Würdigung
- Neuerungen bei Kindern und Jugendlichen
- Blick auf die neuen Vollzugsbestimmungen in der IV-Verordnung
Weiterentwicklung der IV – eine Einführung
Ralf Kocher
Stufenloses Rentensystem – die massgebenden Neuerungen
Hans-Jakob Mosimann
Stufenloses Rentensystem – übergangsrechtliche Regelungung
Kaspar Gehring
Neue Regelungen für Kinder und Jugendliche
Martina Filippo
Stufenloses Rentensystem – Auswirkungen in der beruflichen Vorsorge
Elisabeth Glättli
Neuordnung der Gutachten – eine grundsätzliche Einordnung
Ueli Kieser
Neuordnung der Gutachten – der Blick aus der Gutachtensinstitution
Michael Liebrenz
Preis | Bemerkung |
CHF 660.- | regulär |
CHF 550.- | HAVE/REAS Abonnenten |
CHF 220.- | Studierende |
*Rabatte können nicht kumuliert werden (z.B. Abo-Preis / Mitglieder-Rabatt)
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Sie können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen umbuchen. Bei Umbuchungen bis 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 30%, bei späterer Umbuchung 50% der Teilnahmegebühr fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.