Worum geht es?
Der erste Kurstag widmet sich zunächst den Grundlagen der Pflegefinanzierung. Thematisiert werden einerseits der Pflegebegriff aus pflegerischer und rechtlicher Sicht, die Abklärung des Pflegebedarfs sowie die Aufgaben und Herausforderungen des Hausarztes. Der zweite Teil widmet sich den Grundlagen der Pflegefinanzierung und den staatlichen Beiträgen an die Pflegekosten. Abgerundet wird der erste Kurstag mit einem Überblick über die Grenzen der staatlichen Pflegekostenfinanzierung.
Der zweite Kurstag ist den aktuellen Problemen der Pflegefinanzierung gewidmet. Die seit der Teilrevision des UVG geklärten und nach wie vor offenen Fragen zur Leistungspflicht des Unfallversicherers für Hilfs-, Betreuungs- und Pflegekosten werden im Rahmen eines Doppelreferates aus der Sicht des Versicherers und der Versicherten thematisiert. Praktische Schwierigkeiten bestehen sodann bei der Finanzierung der durch staatliche Beiträge und Pflegeversicherungsleistungen ungedeckten Kosten durch den Haftpflichtigen bzw. einen Haftpflichtversicherer. Im dritten Teil werden die «Praktikersorgen» aufgegriffen. Neben den Besonderheiten und ungelösten Fragen, vor allem in Bezug auf die Betreuung, wird auch auf die Verfahrens- und Durchsetzungsfragen eingegangen.
- Grundlagen der Pflegefinanzierung
- Pflegesubventionen und -versicherungsleistungen
- Wirtschaftlichkeit
- Verfahrens- und Durchsetzungsfragen
Programm - Montag, 25. September 2023 |
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08:30-09:00 |
Café und Eintreffen |
09:00-09:15 |
Begrüssung |
09:15-09:45 |
Der Pflegebegriff – aus pflegewissenschaftlicher Sicht |
09:45-10:15 |
Der Pflegebegriff – aus juristischer Sicht |
10:15-10:45 |
Abklärung des Pflegebedarfs |
10:45-11:15 |
Pause |
11:15-12:15 |
Aufgaben und Herausforderungen für den Hausarzt |
12:15-13:00 |
Diskussion mit den Referenten des Vormittages |
13:00-14:30 | Mittagessen |
14:30-15:00 |
Grundlagen der Pflegefinanzierung |
15:00-15:45 |
Die Pflegesubventionen gemäss IFEG und KVG |
15:45-16:30 |
Die krankenversicherungsrechtliche |
16:30-17:00 |
Pause |
17:00-17:45 |
WZW, Schadenminderung und |
17:45-18:30 | Diskussion mit den Referenten des ersten Kurstages |
Programm - Dienstag, 26. September 2023 |
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08:30-09:15 |
Die unfallversicherungsrechtliche Pflegeentschädigung – die Sicht des Versicherers |
09:15-10:15 |
Die unfallversicherungsrechtliche Pflegeentschädigung – die Sicht des Versicherten |
10:15-10:30 |
Diskussion |
10:30-11:00 |
Pause |
11:00-12:00 |
Pflege/Betreuung – das ungelöste Alter Ego der Pflege |
12:00-13:30 |
Mittagessen |
13:30-14:15 |
Haftpflichtrechtliche Ersatzpflicht |
14:15-15:00 |
Verfahrens- und Durchsetzungsfragen |
15:00-15:30 |
Pause |
15:30-16:30 |
Diskussion mit den Referenten des zweiten Kurstages |
16:30 |
Ende der Veranstaltung |
Preis | Bemerkung |
CHF 1'980.- | regulär |
CHF 1'880.- | HAVE/REAS-Mitglieder |
*Rabatte können nicht kumuliert werden
Veranstalter
HAVE/REAS (Zentrum für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht), Eglisau
Sekretariat
HAVE/REAS
Wasterkingerweg
Postfach
8193 Eglisau
Tel. 043 422 40 10
tagung@have.ch
Für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht werden beim Besuch der Veranstaltung 8 Credits gutgeschrieben. Zudem werden für die Weiterbildung 6 SIM-Credits vergeben.
Weitere Informationen & Beratung
Für eine optimale Lern- und Lehrumgebung werden maximal 28 Teilnehmende zugelassen. Die Kursleitung behält sich vor, bei weniger als 22 Teilnehmenden die Durchführung zu verschieben. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE) gerne persönlich zur Verfügung: tagung@have.ch / 043 422 40 10
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.