Was steckt hinter dieser Umschreibung?
An der diesjährigen Tagung werden anhand eines konkreten Sachverhalts die aktuellen Fragen in Bezug auf das Koordinationsrecht erarbeitet. Dabei werden in einem ersten Teil die Leistungskoordination zwischen der Invalidenversicherung, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge beleuchtet, um anschliessend die Neuerungen der VVG-Revision und ihre Auswirkungen auf das Koordinationsrecht aufzuzeigen. Ein wichtiger Schwerpunkt bilden zudem die haftungsrechtlichen Probleme und die Aspekte der extrasystemischen Koordination, die am Beispielssachverhalt veranschaulicht werden. Zum Abschluss der Tagung werden das revidierte Verjährungsabkommen BSV/SLK/Suva und die neue Regressplattform des SVV vorgestellt.
- Intra- und intersystemische Koordination von Invaliditätsleistungen zwischen IV, UVG und BVG im Licht
des stufenlosen Rentensystems
- Ungeklärte materielle und übergangsrechtliche Fragen des Privatversicherungsregresses im Licht der
VVG-Revision
- Entwicklungen in der extrasystemischen Leistungskoordination, insbesondere der Koordination von
Haftpflicht- und Sozialversicherungsleistungen, durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts in den
letzten Jahren
In einer Halle einer ehemaligen Holzfabrik kam es zu einem Grossbrand mit Explosionen, als ein Arbeiter mit dem Schweissgerät der eingemieteten Autoreparaturwerkstätte Schweissarbeiten an einem Kundenauto ausführte. Der Arbeiter konnte eigentlich nicht schweissen; er erhielt die Anweisung von seinem Chef, der das Schutzgasschweissgerät zur Verfügung stellte und auch eine Schweisskabine aus Pressspanplatten, in welcher die Schweissarbeiten durchgeführt wurden, errichtete. Zudem wurden in der Autoreparaturstätte unerlaubt explosive Stoffe gelagert. Mit dem privaten Gebäudeeigentümer der Holzfabrik weist die Autoreparaturwerkstätte einen Mietvertrag auf. Die Holzfabrik war in Holzbauweise errichtet und besass keinen Feuerlöscher. Bei der Brandbekämpfung der gemeindeeigenen Feuerwehr (Variante 1: Milizfeuerwehr; Variante 2: Berufsfeuerwehr) wird ein Feuerwehrmann, dem von der Feuerwehr eine ungenügende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wurde, schwer verletzt, invalid zu 100 % und dauernd pflegebedürftig. Der schweissende Arbeiter wird ebenfalls verletzt, allerdings nicht invalidisierend.
Invalidenversicherung
Bernhard Studhalter
Assurance-accidents
Juliette Audidier
Berufliche Vorsorge
Sylvie Pétremand
Haftungsrechtliche Probleme
Marisa Bützberger
Zusammenfassende Analyse und Fazit des Vormittags
Thierry Décaillet
Privatversicherungsrecht insb. Revision VVG
Rolf Wendelspiess / Ignacio Moreno
Spannende Aspekte der extrasystemischen Koordination
Christoph Rutschi
Verjährungsabkommen/Regressplattform
Peter Beck / Theo Camenzind
Zusammenfassende Analyse und Fazit des Nachmittags
Adrian Rothenberger
Preis | Bemerkung |
CHF 650.- | reguläre Teilnahmegebühr |
CHF 520.- | HAVE/REAS-Mitglieder |
CHF 220.- | Studierende (Kopie der Legi beilegen) |
*Rabatte können nicht kumuliert werden.
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Sie können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen umbuchen. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.