3. Tagung zum Koordinationsrecht / 3ème colloque sur le droit de la coordination

18. Oktober 2022 Radisson Blu Hotel Luzern (Hybride Veranstaltung)

Was steckt hinter dieser Umschreibung?
An der diesjährigen Tagung werden anhand eines konkreten Sachverhalts die aktuellen Fragen in Bezug auf das Koordinationsrecht erarbeitet. Dabei werden in einem ersten Teil die Leistungskoordination zwischen der Invalidenversicherung, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge beleuchtet, um anschliessend die Neuerungen der VVG-Revision und ihre Auswirkungen auf das Koordinationsrecht aufzuzeigen. Ein wichtiger Schwerpunkt bilden zudem die haftungsrechtlichen Probleme und die Aspekte der extrasystemischen Koordination, die am Beispielssachverhalt veranschaulicht werden. Zum Abschluss der Tagung werden das revidierte Verjährungsabkommen BSV/SLK/Suva und die neue Regressplattform des SVV vorgestellt.


Schwerpunkte des Programms:

- Intra- und intersystemische Koordination von Invaliditätsleistungen zwischen IV, UVG und BVG im Licht
  des stufenlosen Rentensystems
- Ungeklärte materielle und übergangsrechtliche Fragen des Privatversicherungsregresses im Licht der
  VVG-Revision
- Entwicklungen in der extrasystemischen Leistungskoordination, insbesondere der Koordination von
  Haftpflicht- und Sozialversicherungsleistungen, durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts in den
  letzten Jahren

Sachverhalt

In einer Halle einer ehemaligen Holzfabrik kam es zu einem Grossbrand mit Explosionen, als ein Arbeiter mit dem Schweissgerät der eingemieteten Autoreparaturwerkstätte Schweissarbeiten an einem Kundenauto ausführte. Der Arbeiter konnte eigentlich nicht schweissen; er erhielt die Anweisung von seinem Chef, der das Schutzgasschweissgerät zur Verfügung stellte und auch eine Schweisskabine aus Pressspanplatten, in welcher die Schweissarbeiten durchgeführt wurden, errichtete. Zudem wurden in der Autoreparaturstätte unerlaubt explosive Stoffe gelagert. Mit dem privaten Gebäudeeigentümer der Holzfabrik weist die Autoreparaturwerkstätte einen Mietvertrag auf. Die Holzfabrik war in Holzbauweise errichtet und besass keinen Feuerlöscher. Bei der Brandbekämpfung der gemeindeeigenen Feuerwehr (Variante 1: Milizfeuerwehr; Variante 2: Berufsfeuerwehr) wird ein Feuerwehrmann, dem von der Feuerwehr eine ungenügende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wurde, schwer verletzt, invalid zu 100 % und dauernd pflegebedürftig. Der schweissende Arbeiter wird ebenfalls verletzt, allerdings nicht invalidisierend. 

Themen und Referierende  

Invalidenversicherung
Bernhard Studhalter

Assurance-accidents
Juliette Audidier

Berufliche Vorsorge
Sylvie Pétremand

Haftungsrechtliche Probleme
Marisa Bützberger

Zusammenfassende Analyse und Fazit des Vormittags
Thierry Décaillet

Privatversicherungsrecht insb. Revision VVG
Rolf Wendelspiess / Ignacio Moreno

Spannende Aspekte der extrasystemischen Koordination
Christoph Rutschi

Verjährungsabkommen/Regressplattform
Peter Beck / Theo Camenzind

Zusammenfassende Analyse und Fazit des Nachmittags
Adrian Rothenberger

 

Kosten* (inkl. Mittagessen, Getränke, Apéro, Tagungsunterlagen und Buch zur Tagung)

Preis Bemerkung
CHF 650.- reguläre Teilnahmegebühr
CHF 520.- HAVE/REAS-Mitglieder
CHF 220.- Studierende (Kopie der Legi beilegen)

*Rabatte können nicht kumuliert werden.

 

Auf Wunsch als Online-Veranstaltung buchbar - Ihre Vorteile

  • Interaktiv - Möglichkeit, zu diskutieren und Ihre Fragen einzubringen.
  • Es fallen keine Reisezeiten oder -kosten an.
  • Im Seminarpreis enthalten sind alle Tagungsunterlagen der Referierenden.
  • Die Referate und Diskussionen des Forums werden aufgezeichnet. Sie können diese auch im Anschluss an die Veranstaltung noch einsehen.

 

Teilnahmebedingungen

Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Sie können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen umbuchen. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.

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