Das Intensivseminar Unfallversicherungsrecht wagt den Spagat zwischen einem umfassenden Überblick über das Unfallversicherungsrecht und der Vertiefung von in der Praxis häufigen Problematiken. Es richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker oder solche, die es werden wollen. Ziel des Seminars ist es, einerseits einen Überblick über das Unfallversicherungsrecht zu gewährleisten und andererseits bezogen auf in der Leistungspraxis häufige und aktuelle Problematiken eine vertiefte Betrachtungsweise zu bieten.
Methodisch wird die Materie abwechselnd durch Präsentationsunterricht und Workshops vermittelt. Einen grossen Stellenwert nimmt dabei die Diskussion mit den Teilnehmenden ein, die nicht nur die Möglichkeit bietet, einen Überblick zu erlangen, sondern auch zu punktuellen Themen einen besonders intensiven Austausch sowohl untereinander als auch mit der Kursleitung zu pflegen.
1. Kurstag: 06. März 2025 (08:00 - 17:00) | |
Ab 08:00 | Check-in und Begrüssungskaffee |
08:30 - 09:00 | Eintreffen und Begrüssung |
09:00 - 10:00 | Unterstellung – Abgrenzung selbständig/unselbständig erwerbstätig, was sind die Kriterien und wer überprüft das? |
10:00 - 11:00 | Abgrenzungen der Zuständigkeit zwischen Suva und anderen Versicherern/Begründung des Versicherungsverhältnisses, Rolle der Ersatzkasse |
11:00 - 11:30 | Pause |
11:30 - 12:15 | Ab wann gilt die Unfallversicherungsdeckung, wann endet sie und wo stellen sich schwierige Abgrenzungen? |
12:15 - 13:30 | Mittagessen |
13:30 - 15:00 | Unfälle: Offensichtliche und solche, die nicht leicht erkennbar sind |
15:00 - 15:30 | Pause |
15:30 - 16:00 | Unfallähnliche Körperschädigungen, hat sich seit der Revision etwas geändert, wenn ja, was? |
16:00 - 17:00 | Berufskrankheiten, in vieler Munde, doch was ist das genau? |
2. Kurstag: 07. März 2025 (08:30-17:00) | |
08:30 - 09:30 | Leistungen der Unfallversicherung, ein Überblick |
09:30 - 10:30 | Leistungskürzungen, wann kommt es dazu, und inwieweit spielen solche in der Praxis eine Rolle? |
10:30 - 11:00 | Pause |
11:00 - 12:15 | Invaliditätsleistungen, wo liegen die Knackpunkte? |
12:15 - 13:30 | Mittagessen |
13:30 - 14:15 | Hinterlassenenleistungen – nicht so häufig, aber herausfordernd |
14:15 - 15:30 | Leistungskoordination (v.a. Taggeld, Invalidenrenten, Vorleistungen und Verrechnung) |
15:30 - 16:30 | Regress des Unfallversicherers auf Haftpflichtige |
16:30 - 17:00 | Klärung noch offener Fragen |
17:00 | Ende der Veranstaltung |
Der erste Halbtag widmet sich Fragen der Unterstellung und der zeitlichen Deckung des Unfallversiche- rungsrechts. Schwerpunktweise werden die Themen der Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, die Unterschiede in der Begründung des Versicherungsverhältnisses bei der Suva sowie den anderen Versicherern und die zeitliche Deckung vertieft behandelt.
Der zweite Halbtag widmet sich den im Unfallversicherungsrecht versicherten Risiken, bei welchen nicht nur der Unfallbegriff vertieft betrachtet wird, sondern auch die besonderen Fragen von unfallähnlichen Körperschädigungen und von Berufskrankheiten sowie deren leistungsspezifischen Besonderheiten.
Der zweite Seminartag widmet sich den verschiedenen Leistungen im Unfallversicherungsrecht. Im Zentrum stehen Taggeld und Invaliditätsleistungen, doch soll auch ein Blick auf die weiteren Leistungen (Hinterlassenenrenten und Sachleistungen) geworfen werden, bevor gegen Ende des zweiten Tages koordinationsrechtliche Themen (inter- und intrasystemische Koordination) sowie auch Regressfragen (extrasystemische Koordination) behandelt werden.
Preis | Bemerkung |
CHF 2'450 | Reguläre |
CHF 2'205 | HAVE/REAS-Mitglieder |
*Rabatte können nicht kumuliert werden.
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Sie können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen umbuchen. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumen- tation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.