Die Frage, inwieweit die Behandelbarkeit einer unfall- oder krankheits-bedingten Gesundheitsschädigung und die Eingliederungsfähigkeit einen invalidisierenden Charakter ausschliesst, beschäftigt die Lehre und die Rechtsprechung seit vielen Jahren. In den 2010er Jahren ging die Entwicklung in Richtung «Behandlung vor Invalidität». Zwischenzeitlich hat sich diese Entwicklung stark relativiert. Begonnen hat diese Relativierung mit der Änderung der Rechtsprechung zu Suchterkrankungen und sich dann mit dem Adipositas-Urteil weiter gefestigt. Im Jahr 2025 hat das Bundesgericht in zwei grundlegenden Urteilen die Abgrenzungen zwischen Eingliederung, Behandlung und Rentenanspruch zusätzlich geschärft.
Die Novembertagung nimmt diese Entwicklung zum Anlass, das «Zusammenspiel» zwischen Eingliederung, Behandlung und Invalidisierung einer Gesundheitsschädigung näher zu erläutern und dabei auch die Schadenminderungspflichten und die Voraussetzungen für die Ansprüche auf Heilbehandlungen näher zu beleuchten.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten ordnen nicht nur die genannten Urteile und Entwicklungen ein, sondern widmen sich auch damit zusammenhängenden Fragen wie der Mitwirkungspflicht der Versicherten, der Zumutbarkeit von Behandlungsanordnungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Besonders spannend wird der Blick über den Tellerrand in weitere Rechtsgebiete und insbesondere ins medizinische Fachgebiet mit der Frage nach der Wirksamkeit medikamentöser Behandlungen bei depressiven Erkrankungen.
Ab 08:30 |
Check-in und Kaffee |
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09:00 – 09:30 |
Begrüssung und Einführung durch die Tagungsleitung / Sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Behandlung |
Kaspar Gehring |
09:30 – 10:10 |
Behandlung und Behandelbarkeit / Eingliederung und Eingliederungsfähigkeit in der Invalidenversicherung |
Gabriel Hüni |
10:10 – 10:40 |
Spezialfälle von Adipositas, Sucht und psychischen Erkrankungen in der Invalidenversicherung / die Leiturteile und ihre Besonderheiten | Eric Züblin |
10:40 – 11:10 |
Pause |
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11:10 – 11:50 |
Behandlung und Behandelbarkeit / Relevanz in der Unfallversicherung |
Thomas Flückiger |
11:50 – 12:20 |
Diskussion anhand von Beispielen aus der Praxis | Kaspar Gehring |
12:20 – 13:30 |
Mittagessen |
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13:30 – 14:10 |
Behandlung und Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen – Fragen nach Wirkung und Nachhaltigkeit |
Annette Brühl |
14:10 – 14:50 |
Die Mitwirkungspflicht / Schadenminderungspflicht / Zumutbarkeit | Theodor Bichsel |
14:50 – 15:10 |
Pause |
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15:10 – 15:40 |
Zur Relevanz und Behandlung und Eingliederung in der Krankentaggeldversicherung nach VVG |
Katharina Zimmermann |
15:40 – 16:10 |
Welche Rolle spielen Behandlung und Eingliederung in der Haftpflichtversicherung |
Dorothée Krapf |
16:10 – 16:30 |
Schlussdiskussion |
Anne-Sylvie Dupont |
Ab 16:30 |
Apéro |
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Sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Behandlung
Kaspar Gehring
Behandlung und Behandelbarkeit / Eingliederung und Eingliederungsfähigkeit in der Invalidenversicherung
Gabriel Hüni
Spezialfälle von Adipositas, Sucht und Psychischen Erkrankungen in der Invalidenversicherung / die Leiturteile und ihre Besonderheiten
Eric Züblin
Behandlung und Behandelbarkeit / Relevanz in der Unfallversicherung
Thomas Flückiger
Behandlung und Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen – Fragen nach Wirkung und Nachhaltigkeit
Annette Brühl
Die Mitwirkungspflicht / Schadenminderungspflicht / Zumutbarkeit
Theodor Bichsel
Zur Relevanz und Behandlung und Eingliederung in der Krankentaggeldversicherung nach VVG
Katharina Zimmermann
Welche Rolle spielen Behandlung und Eingliederung in der Haftpflichtversicherung
Dorothée Krapf
Preis | Bemerkungen |
CHF 650 | regulär |
CHF 520 | HAVE/REAS-Mitglieder |
CHF 220 | Studierende (Kopie der Legi beilegen) |
CHF 585 | SIBA-Mitglieder |
* Rabatte können nicht kumuliert werden
** Aus Gründen der Nachhaltigkeit bieten wir die Präsentationsfolien nur noch in elektronischer Form an. Die gedruckten Folien können Sie gegen einen Aufpreis von CHF 60 bei der Anmeldung bestellen.
Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Sie können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen umbuchen. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.