BVG Intensivseminar 2025

15. bis 17. September 2025 – Kartause Ittingen
Worum geht es?

Das Leistungsrecht der beruflichen Vorsorge bietet zahlreiche Problemstellungen, die allein gestützt auf die Gesetzgebung nicht zu lösen sind. Anhand ausgewählter kniffliger Fälle sollen die Sensibilität für die Fragen einer korrekten Leistungsabwicklung und Leistungskoordination geweckt und die Fähigkeiten gefördert werden, mit den gesetzlichen und reglementarischen Bindungen und Freiheiten sachgerecht umzugehen.

Das Seminar richtet sich an Pensionskassenverantwortliche, die mit Leistungsentscheiden im Verkehr mit Versicherten und Gerichten zu tun haben und Personen die anwaltlich oder richterlich mit Fragen des Leistungsrechts der beruflichen Vorsorge konfrontiert sind.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 22 Personen und es werden höchstens 28 Personen zugelassen.


Themen


Viele Fragen der beruflichen Vorsorge ergeben sich aus der Positionierung des BVG im Netz der sozialen Sicherheit, so beispielsweise aufgrund der Abhängigkeit zur Invalidenversicherung oder in der Frage der Überentschädigung. Andere Fragen beruhen darauf, dass nur das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dem Sozialversicherungsrecht angehört, währenddem in der weitergehenden Vorsorge Privatrecht zur Anwendung kommt. Eine zusätzliche Komplikation ergibt sich durch den Ausschluss der beruflichen Vorsorge vom ATSG.

Im vorliegenden Intensivseminar werden neue Fallkonstellationen aus der Gerichts- und Verwaltungspraxis der letzten zwei Jahre zur Sprache kommen.

Folgende Themen stehen im Zentrum der Diskussion

  • Die Bedeutung der «Bindungswirkung» von Art. 23 BVG
  • Die Frage der zuständigen Vorsorgeeinrichtung zur Leistungserbringung
  • Der für die Vorsorgeeinrichtung relevante IV-Grad bei Teilinvalidität und Teilzeitpensum
  • Die Überentschädigungsberechnung und -kürzung
  • Das Zusammenspiel zwischen Obligatorium und weitergehender Vorsorge
  • Die Hinterlassenenleistungen der beruflichen Vorsorge, insbesondere aufgrund einer Begünstigung im Rahmen von Art. 20a BVG
  • Vorleistungspflicht und Regress: Wie vorgehen?

 

Programm


Montag, 15. September 2025

ab. 10:30 Begrüssungskaffee
11:00 – 11:30 Begrüssung, Einführung in die Veranstaltung, Einführungsreferat
11:30 – 19:00 Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

Dienstag, 16. September 2025

08:15 – 18:30 Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)

Mittwoch, 17. September 2025

08:15 – 12:00 Arbeiten in Gruppen und im Plenum (mit Pausen)
13:45 – 16:00 Arbeiten; Schlussplenum; Einschätzung des Seminars

 

Kosten* (Inbegriffen sind die Seminargebühr, Zugang zu den Seminarunterlagen**, zwei Übernachtungen im Einzelzimmer, Frühstück, Mittag- und Abendessen einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die Pausengetränke und die Getränke im Plenum.)

Preis Bemerkungen
CHF 2'450 Reguläre Teilnahmegebühr
CHF 2'205 HAVE/REAS-Mitglieder

*Rabatte sind nicht kumulierbar
**Aus Gründen der Nachhaltigkeit bieten wir die Präsentationsfolien nur noch in elektronischer Form an. Die gedruckten Folien können Sie gegen einen Aufpreis von CHF 60 bei der Anmeldung bestellen.

Teilnahmebedingungen


Die Kosten für diese Veranstaltung sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Sie können bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen umbuchen. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei späterer Abmeldung oder Fernbleiben ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Teilnahmegebühr geschuldet. In diesem Fall wird der angemeldeten Person die Kursdokumentation zugestellt. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.

Dr. iur. Markus Moser
Ehem. Geschäftsführer der Pensionskassen Novartis, Lehrbeauftragter an der Universität Fribourg, Basel
Dr. iur. Hans-Ulrich Stauffer
Ehem. Lehrbeauftragter an der Universität Basel Rechtsanwalt, Mitherausgeber und Autor des Basler Kommentars «Berufliche Vorsorge» (1. Auflage 2021), Verfasser des Bandes «Berufliche Vorsorge» (3. Auflage Zürich 2019), «Berufliche Vorsorge: 75 Versicherungsfragen und Leistungsfälle» (3. Auflage Zürich 2022), «Berufliche Vorsorge in a nutshell» (3. Auflage Zürich 2022), Herausgeber der Reihe «Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht» und dabei Verfasser des Bandes «Die berufliche Vorsorge» (4. Aufl. Zürich 2019).

Geschützter Bereich